Liebe Oberneulanderinnen und Oberneulander,

liebe Freunde und Nachbarn,


bereits jetzt haben wir die ersten Punkte unseres Wahlprogramms für den Beirat Oberneuland umgesetzt.


Auf der konstituierenden Sitzung sind u.a. folgende SPD-Änderungsanträge in die Geschäftsordnung des Beirats Oberneuland übernommen worden:

1) Im letzten Quartal eines Jahres sind die Termine der Beiratssitzungen des folgenden Jahres festzulegen und bekannt zu geben.

  • Nun haben alle Oberneulanderinnen und Oberneulander die Möglichkeit sich auf die Beiratssitzungen langfristig vorzubereiten

2) Die Einladung ergeht an die Mitglieder des Beirats in der Regel schriftlich 14 Tage vor dem Sitzungstage, in dringenden Fällen spätestens 3 Tage vorher.

  • Bis jetzt betrug die Einladungsfrist 7 Tage.

3) Ein Tagesordnungspunkt muss jedes Mal lauten: „Wünsche, Anregungen und Beschwerden der Bürger/innen“. Der/Die Sitzungsleiter/in hat darauf hinzuweisen, dass zu diesem Tagesordnungspunkt die Bürger/innen von ihrem Recht Gebrauch machen können, mündlich oder schriftlich Anträge gemäß § 6 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter(Bürgerantragsrecht) an den Beirat zu stellen.

Eine weitere SPD-Forderung, die mehrfach in der Presse und bei Veranstaltungen genannt wurde, setzte das Ortsamt bereits während des Wahlkampfes um: Auf der Homepage des Ortsamts Oberneuland (www.ortsamt-oberneuland.bremen.de) sind nun zukünftig alle Sitzungsprotokolle für die Bürgerinnen und Bürger unproblematisch einzusehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss allerdings bei der Veröffentlichung der Protokolle auf die Angabe von personenbezogenen Daten verzichtet werden. Die Originale können im Ortsamt Oberneuland eingesehen werden.

Unten rechts auf unserer Homepage finden Sie den Link „Beirat: Einladungen und Protokolle“ auf den Sie einfach klicken müssen.


Leider verhinderte die CDU mit ihrer absoluten Mehrheit zusammen mit der FDP den folgenden SPD-Änderungsantrag:

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist durch die Homepage und die Schaukästen des Ortsamtes und die Tagespresse sicherzustellen.

  • Sollten die Einladungen nicht 10 Tage vor der jeweiligen Sitzung auf der Homepage des Ortsamts online sein, werden wir sie auf unserer Homepage veröffentlichen!

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