Liebe Oberneulanderinnen und Oberneulander,

liebe Freunde und Nachbarn,

die SPD Oberneuland steht für mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz in der Beiratsarbeit. Aus diesem Grund stellen wir in der nächsten Beiratssitzung am 24. April folgenden Antrag:


Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung

Der Beirat möge folgende Ergänzung zu § 6 der Geschäftsordnung des Beirates Oberneuland
beschließen:


  1. Über Anträge an den Beirat Oberneuland, von Bürgern oder von Mitgliedern des Beirates, ist in ordentlicher Beiratssitzung zu beraten und ausschließlich dort abzustimmen. Die Abstimmung sollte öffentlich erfolgen. Ausnahmen regelt § 11 der Geschäftsordnung.
  2. Sollten in begründeten Ausnahmefällen Anträge eine besonders dringende Beschlussfassung des Beirates erfordern, so ist eine Abstimmung im Umlaufverfahren möglich. Diese Abstimmung im Umlaufverfahren kann aber nur dann erfolgen, wenn ihr mindestens ¾ der stimmberechtigten Mitglieder des Beirates zustimmen. Andernfalls erfolgt die Abstimmung in der nächsten ordentlichen Beiratssitzung.

Begründung:
Die SPD Oberneuland setzt sich für Bürgernähe und Bürgerbeteiligung ein. Voraussetzung hierfür ist, daß die Aussprache und Abstimmung über Anträge von Bürgern mit einer höchstmöglichen Transparenz und Nachvollziehbarkeit erfolgen. Dementsprechend sind Bürgeranträge vom
Ortsamtsleiter in der jeweils nächsten Beiratssitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Bürgeranliegen/Bürgeranträge“ bekannt zu geben.

In der jüngsten Vergangenheit gab es Fälle, bei denen über Bürgeranträge an den Beirat im Ausschuss Koordination, Stadtentwicklung und Verkehr entschieden wurde. Dieses geschah obwohl weder der Wunsch des Antragsstellers auf vertrauliche Abstimmung zu erkennen war, noch
seitens eines Beiratsmitgliedes in einer ordentlichen Beiratssitzung der Antrag auf eine nicht öffentliche Abstimmung dieser Anträge vorlag. Auch einen Beiratsbeschluss über die Weitergabe der Anträge an einen Fachausschuss gab es nicht.

Dieser Weg der Abstimmung über Beiratsanträge entspricht nach Ansicht der SPD Fraktion nicht dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 02.Februar 2010. Der Koordinierungsausschuss ist anders zusammengesetzt als der Beirat und ist somit nicht der Beirat.
Die SPD-Fraktion hält deshalb die Ergänzung der Geschäftsordnung für erforderlich.