Auf der gestrigen Beiratssitzung hat der Beirat dem jetzigen Bebauungsplan abgelehnt.

Grundlage des Antrages war der Beschluss des Oberneulander Bauauschusses, dessen Vorsitz Heinrich Auffarth (SPD) hat. Darüber hinaus gab es 2 Ergänzungen durch die CDU und 4 Beiratsanträge durch die SPD, die Sie unter Politik – Beiratsanträge finden.



Gemeinsamer Antrag der Beiratsfraktionen

Überarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplans 2443 (Büropark)

Antrag für die öffentliche Sitzung Beirats Oberneuland am 27.November 2013


Der Beirat möge beschließen:

Nach Auffassung des Beirats Oberneuland wurden die bei der Vorstellung des ersten Planentwurfs vorgelegten Entwürfe nicht eingehalten. Weiterhin wurden die dort vom Beirat vorgetragenen Vorschläge nicht einbezogen.


1) Anpassung an Bebauung in Oberneuland

Der beplante Bereich befindet sich direkt neben einem Neubaugebiet, dem sogenannten Seerosenpark. Eine Bebauung mit bis zu 17,5m hohen Gebäuden passt sich überhaupt nicht der Bebauung des Nachbarbereiches an.

Die Wohnbebauung soll dem Charakter von Oberneuland entsprechen und nicht eine Verlängerung der Vahrer Wohnblöcke darstellen. Daher ist eine GRZ von 0,6 absolut unangemessen. Eine wie im Planentwurf vorgesehene verdichtete Bebauung lehnt der Beirat ab. Der Beirat fordert durch eine Gestaltungssatzung eine vielfältige und für Oberneuland angemessene Bebauung sicherzustellen und den Beirat bereits frühzeitig während der Planung zu beteiligen.

Eine viergeschossige Bebauung wird abgelehnt. In allen übrigen Bereichen ist eine zweigeschossige und allenfalls in Teilen eine dreigeschossige Bebauung vorzusehen. Außerdem sind angemessene Freiflächen vorzusehen. Der Beirat sieht keinen Grund, Gebäudelängen von mehr als 50m zuzulassen (Ziff. 6 der textlichen Festsetzungen) und wird einen solchen Plan ablehnen.

Die geförderten Wohnungen sollen sich architektonisch nicht von den restlichen 75 Prozent unterscheiden.


2) Infrastrukturmaßnahmen

Im vorliegenden Bauplan fehlen dringend notwendige grundlegende Planungen einer sozialen Infrastruktur, die für die Lebensqualität der Menschen vor Ort im Büropark Oberneuland und umzu entscheidend sind. Somit sind die folgenden Maßnahmen frühzeitig festzuschreiben:

  1. Nahversorgungskonzept für den Büropark Oberneuland mit einer Supermarktfläche von ca. 800 qm und kleineren Fachgeschäften, die bis zu 200 qm groß sein könnten.

  2. Schaffung eines „Mehrgenerationenplatzes“ als geselliger Treffpunkt und gesellschaftlicher Mittelpunkt des neuen Wohngebietes und des gesamten Nedderlandes. Dieser Platz ist als eine Art „Marktplatz“ direkt an der Nahversorgung zu planen.

  3. Ein eigenes Gebäude mit einem größeren Außenbereich für einen Kindergarten mit Gruppen für 3-6jährige sowie einer bedarfsgerechten U3-Betreuung.

  4. Kinderspielplatz, der allen Kindern und Jugendlichen im Büropark gerecht wird.


3) Zuwegung / ÖPNV Anbindung

Der Beirat fordert, das Baugebiet auch über die Kasper-Faber-Straße an den Achterdiek anzubinden und dann die Kasper-Faber-Straße sowie die Louis-Leitz-Straße und den Achterdiek als Einbahnstraße vorzusehen, wobei eine Straße für den Verkehr in Richtung Achterdiek und die andere Straße für den Verkehr in Richtung Büropark zu öffnen ist. Dies wird zu einer Verteilung der Verkehrsbelastung und zu einer Verminderung der Belastung der Anwohner führen. Das ist wegen der ohnehin hohen Lärmbelastung durch die Autobahn unbedingt erforderlich.

Der Achterdiek ist im Bereich der Kasper-Faber-Straße und der Ehmckstraße angemessen auszubauen und deshalb in den Planbereich einzubeziehen.

Das neue Wohngebiet muss an den ÖPNV angebunden werden. Der Verkehrsentwicklungsplan ist entsprechend zu erweitern, so dass sichergestellt ist, dass das gesamte Nedderland mit dem Büropark über den Öffentlichen Nahverkehr…

  1. direkt an die Innenstadt und

  2. an die Oberneulander Zentren „Mühlenfeldstraße“ und „Oberneulander Karree“ angebunden ist.

Die Planungen für den ÖPNV haben umgehend zu beginnen. Die Anbindung muss in den Verkehrsentwicklungsplan festgeschrieben werden und hat mit dem Bezug der ersten Wohnungen zu erfolgen.


4) Lärmschutz


Der Beirat Oberneuland fordert, dass in die Bauplanung auch Lärmschutzmaßnahmen zur Autobahn A27 in Form einer ausreichenden Lärmschutzwand aufgenommen wird. Dies betrifft insbesondere auch die Autobahnauffahrt zu A27.


5) Ausschluss weiterer Bebauung

Der Beirat kann sich eine Bebauung nur vorstellen, wenn eine weitere Bebauung des Gebiets in Richtung Rockwinkeler-Landstraße ausgeschlossen ist. Dies ist durch eine quer stehende Bebauung am Ende der Kasper-Faber-Straße und der Louis-Leitz-Straße zu gewährleisten.

Bremen, den 27.11.2013