2013 beschloss der Projektausschuss des Beirats Oberneuland eine Hundeauslauffläche im Derik EickeBereich des Tunnels der Franz-Schütte-Allee einzurichten.

Im Vorfeld hat der Vorsitzende Derik Eicke (SPD) zwei Ausschusssitzungen und ein Bürgerforum organisiert, um den Bedarf festzustellen. In der ersten Sitzung wurde schnell deutlich, dass die rechtlichen Grundlagen durch die Behörde geklärt werden müssen. Im Juni 2013 gab es den ersten Antrag

Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für Hundeauslaufflächen“

Der Projektausschuss des Beirats Oberneuland fordert den Senator für Inneres und Sport auf die gesetzlichen Grundlagen für Hundeauslaufflächen zu schaffen. Dies muss ein generelles „Bremer Hunde(-halter)gesetz“ und eine Regelung zur Finanzierung und Unterhaltung von Hundeauslaufflächen beinhalten.

Begründung:

Die Schaffung von Hundeauslaufflächen in den Bremer Stadtteilen beschäftigt seit geraumer Zeit die Menschen vor Ort und die jeweiligen Beiräte. Der Versuch solche Flächen auszuweisen scheitert einerseits an möglichen Flächen, aber auch schon im Vorfeld an der fehlenden gesetzlichen Regelung. Bevor Beiräte gewissenhaft handeln können müssen entscheidende Fragen seitens des Gesetzgebers geklärt werden:

  • Wer finanziert die Schaffung solcher Flächen?
  • Wie groß muss mindestens eine Hundeauslauffläche sein, und muss sie eingezäunt sein?
  • Wer unterhält diese Flächen (Hundekotbeutel, Instandsetzung an Zäunen und Flächen, Rasenmähen etc.)?
  • Wer haftet auf geschaffenen Hundeauslaufflächen, z.B. bei Konflikten zwischen Hunden, bei Unfällen oder Sachschäden?
  • Gibt es eine Voraussetzung für die Nutzung dieser Flächen, z.B. durch einen „Hundeführerschein“?
  • Darf jede Hunderasse diese Flächen nutzen oder gibt es wie in anderen Bundesländern Einschränkungen?

Die Mitglieder des Ausschusses sind der festen Überzeugung, dass ohne diese gesetzlichen Regelungen Konflikte auf den zu schaffenden Hundeauslaufflächen vorprogrammiert sind.

 

 

 

 

 

Für den Projektausschuss

Derik Eicke

Nach dem Bürgerforum und der 2. Ausschusssitzung beschloss der Ausschuss die Schaffung einer Hundeauslauffläche im November 2013.

Schaffung einer Hundeauslauffläche in Oberneuland

Der Beirat möge beschließen:

Der Beirat Oberneuland fordert das Amt für Straßen und Verkehr auf, auf dem Ausgleichsgelände rechts neben dem Tunneltrog des Tunnels Franz-Schütte-Allee Richtung Rockwinkler Heerstraße eine Hundeauslauffläche zu schaffen.

Begründung:

Viele Hundehalter/innen in Oberneuland stehen vor dem Problem, ihren Hunden nach §2 Abs. 1 der Tierschutz-Hundeverordnung ausreichend Auslauf ermöglichen zu müssen und zugleich der Anleinpflicht nach dem Feldordnungsgesetz und dem Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung gerecht zu werden. Zusätzlich müssen Hunde auch während der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 15. Juli in der freien Landschaft, landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern und Deichen, sowie für die Zeit vom 1. April bis 30. September auf Liege- und Spielwiesen angeleint bleiben.

Damit die Hundehalter/innen ihren Tieren den Auslauf ermöglichen können, wird die oben genannte Fläche als Hundeauslauffläche ausgewiesen.

Für den Ausschuss für Projekte

Derik Eicke

4 Jahre später ist leider immernoch nichts geschehen. Nachdem wir 2015 eine Anfrage an die Behörde gestellt hatten, werden wir als SPD das Thema 2018 nochmal aufgreifen.