als umweltpolitscher Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion:
Das bremische Stockangeln bleibt, allerdings muss nun eine Prüfung abgelegt werden.
Diese Prüfung ist notwendig, um sicherzustellen, dass Anglerinnen und Angler über das nötige Wissen verfügen, um verantwortungsbewusst mit dem Lebewesen und den Ressourcen unserer Gewässer umzugehen. Hierzu gehören im besonderen Maße die Fisch- und Gewässerkunde, was auch die sachgerechte Tötung des Lebewesens beinhaltet. Diese Tötung ist eigentlich laut dem Tierschutzgesetz ohne Prüfung sowieso nicht erlaubt!
Des Weiteren ermöglicht die Gesetzesänderung, dass zukünftig auch 14jährige das Stockangeln nach einer Prüfung ausüben dürfen. Aktuell ist es erst ab 18 Jahren erlaubt.
Ich freue mich, dass ich für die SPD diesen weitere Baustein für mehr Tier- und Artenschutz diskutieren darf.
-> Das bremische Stockangeln bleibt also erhalten, allerdings ist es jetzt dem Jahr 2024 angemessen.